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Lieber der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung helfen als Instagram bei der Profitmaximierung

Von Juliyan Jeyakumar - Viele halten die Vorratsdatenspeicherung für ein Unding. Dabei können die meisten Argumente der Kritiker nicht überzeugen.


Vorratsdatenspeicherung - was ist das eigentlich?

Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, eine Angelegenheit, die jeden persönlich betrifft, doch was ist eine solche VDS? Diese Speicherung ist ein von einer EU-Richtlinie abgeleitetes Gesetz, vorzufinden im Telekommunikationgesetz. Diese Richtlinie fordert Telekommunikationsanbieter auf, die Daten ihrer Kunden auf einem gesonderten Server im Inland für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren (Telekommunikationgesetz: § 113 a und 113b).


Was? Sie wollen uns doch alle überwachen!

Nein. Dies soll nicht dazu dienen, um jeden Bürger auszuspionieren, sondern um Straftaten aufzuklären und präventiv zu bekämpfen. Die Erhebung solcher Daten ist ebenfalls gesetzlich im § 100 g in der Strafprozessordnung klar geregelt. So darf man laut Absatz 1, Satz 1 und 2 die Daten erst bei einer Straftat, die durch die Nutzung der Telekommunikation ausgeübt wurde oder bei einer Straftat mit erheblicher Bedeutung, dessen Bedeutung auch im Absatz 2 näher präzisiert wird, mit richterlichem Beschluss erheben.


Argumente für die VDS

Hierfür würde sprechen, dass Straftaten mit einem weiteren Instrument besser, schneller und z.T. auch einfacher aufgeklärt und die Täter überführt werden können. Des Weiteren werden bei einer solchen Speicherung die Telefonnummern der Gesprächspartner, der Zeitpunkt, die Dauer und die IP-Adresse, wenn man sich im Internet bewegt, gespeichert, aber nicht der Inhalt des Gesprächs. Hinzukommend kann eine solche Maßnahme bewirken, dass Täter, die sich unsicher fühlen, abgeschreckt sind, sodass sich die Täter aus dem kriminellen Milieu zurückziehen, bevor sie schwerere Straftaten begehen.

Darüber hinaus wir oftmals von den Gegnern das Argument, dass die Polizei intransparent arbeite. Man könne angeblich nicht genau einsehen, bei welchen Delikten die Polizisten die Verkehrsdaten erhebt. Dem ist nicht so. Sieht man die Strafprozessordnung oder die Polizeigesetze des Bundes und der Länder an, welches für jeden zugänglich ist, erkennt man, unter welchen Bedingungen man die Daten erheben kann, weswegen ich meiner Ansicht nach dem Punkt der intransparenten Polizeiarbeit nicht zustimmen kann.

Außerdem schaut man in die Vergangenheit, erkennt man, dass es schon man eine Art von einer Vorratsdatenspeicherung gegeben hatte. Diese kam jedoch nicht vom Staat, sondern von den Telefon- und Internetprovidern, denn diese hatten neben den Bestandsdaten, also dem Namen vom Kunden, Anschrift, Bankverbindung usw., auch Verbindungsdaten, d.h. wann, wer mit wem, wo, wie lange und unter welchem Anschluss geredet hat, gespeichert. Jedoch so große Beschwerden, wie es bei der aktuellen Vorratsdatenspeicherung der Fall ist, gab es nicht.


Ein Beispiel für die Wichtigkeit der VDS

Die Notwendigkeit der VDS zeigt sich anhand eines konkreten Prozesses, nämlich dem NSU-Prozess. Am 04. November 2011 überfielen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, welche zusammen mit Beate Zschäpe den Kern des nationalsozialistischen Untergrunds bildeten, eine Bankfiliale in Eisenach. Auf der Flucht begangen beide, laut den Ermittlungen, Suizid. Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, wollte die Mittäter fassen, wozu sie Telefondaten der letzten Stunden vor ihrem Suizid benötigten, jedoch erhielt das BKA auf Anfrage bei den Providern bei 82% ihrer Anfragen keine Auskunft, da zu jenem Zeitpunkt die VDS durch eine Massenklage von 35.000 Personen gekippt wurde. Ähnlich verhielt es sich auch bei der Flucht von Beate Zschäpe, wo man durch das Nichtvorhandensein der VDS, nicht weiß, wer ihr geholfen hat, denn diesem drohen ebenfalls eine Strafe, da der besagte Mittäter laut StGB §27 vorsätzlich Beate Zschäpe auf der Flucht geholfen hat. Ohne VDS wird es einfach sehr viel schwieriger, Verbrechern auf die Schliche zu kommen. So mussten 85% der Fälle, die sich auf den NSU-Prozess bezogen, aufgrund mangelnder Beweise eingestellt werden.


Bei der VDS aufschreien - gleichzeitig bei Instagram und Co. aber alle preisgeben

Zuletzt muss man selber darüber entscheiden, ob man seine Daten für Marketing-Zwecke, von großen Firmen, wie Google oder Facebook, oder eben für die Verbrechensbekämpfung weitergeben. Denn wie viele wissen, setzen große Konzerne die gewonnenen Daten ihrer Kunden dazu ein, um auf jeden persönlich zugeschnittene Werbung abzuspielen oder diese an andere Firmen weiterzuverkaufen. Dabei greift man viel stärker in die Privatsphäre als es bei der VDS der Fall ist, denn diese verfolgen all deine Bewegungen, wissen wofür du dich interessierst, was du machst usw. Da wäre eine Vorratsdatenspeicherung, im Verhältnis dazu, was Privatkonzerne an Daten erheben, angebracht - besonders wenn man in Betracht zieht, dass man selber womöglich gar nichts bemerken wird, da man im Normalfall keine Straftaten begeht oder mit Straftätern zu tun hat.


Abschließend lässt sich sagen, dass aus meiner Perspektive viele Gründe für eine solche VDS sprechen, da man eben Straftaten effektiver aufklären und auch präventiv bekämpfen kann und ich meine Daten lieber der Polizei gebe, um ihr bei der Verbrechungsverfolgung zu helfen, als dass ich mit Werbung manipuliert werde.

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