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Uploadfilter - Modernes Urheberrecht oder Zensurmaßnahme?

Aktualisiert: 4. Apr. 2019

Von Hanna Machura-Badge - Heute finden deutschlandweit Demonstrationen gegen sogenannte "Uploadfilter" statt. Man spricht vom Ende des freien Internets, von der Einschränkung der Kreativität. In der Debatte um den umstrittenen Artikel 13 werden große Geschütze aufgefahren.



An diesem 23. März, dem europaweiten Protesttag, sind Tausende auf den Straßen, um in ganz Europa ein Statement zu setzen. In der Hoffnung, Einfluss nehmen zu können auf die EU-Politik. Wikipedia schaltet sich ab. Gemeinsam mit unzähligen anderen nimmt die Online-Enzyklopädie teil an der Protestbewegung gegen den Artikel 13 der Urheberrechtsreform der Europäischen Union.


Das eigentliche Ziel der Urheberrechtsreform ist es, das Urheberrecht an die Herausforderungen der digitalen Welt anzupassen. Ursprünglich war das Urheberrecht gedacht als das Recht der Kreativen. Es dient zum Schutz von materiellem und geistigem Eigentum und soll sicherstellen, dass sich intensive Forschungen und Investitionen für den Urheber einer Idee auch lohnen. Der Urheber ist also der einzige, der seine Idee, sein Musikstück, Bildmaterial, etc., veröffentlichen und verkaufen darf. Alle anderen benötigen dafür eine Lizenz.


In den vergangenen Jahren war es im Internet immer wieder zu massiven Urheberrechtsverstößen gekommen, die kaum verfolgt wurden. Der Artikel soll eine Veränderung erwirken, die das Internet zu einem faireren Ort macht. Wieso also die massiven Proteste? Kritische Stimmen wurden erstmals laut im Frühling 2018, als sich der EU-Ministerrat auf einen Entwurf einigte. Durch diesen ursprünglichen Entwurf des EU-Parlaments wären sogenannte „Online Content Sharing Service Provider” dazu verpflichtet, urheberrechtlich geschützte Werke zu lizensieren oder gegebenenfalls zu entfernen. Ein Betreiber, auf dessen Plattform beispielsweise ein Video hochgeladen wurde, das eine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil bestimmtes nicht genehmigtes Bild- oder Tonmaterial verwendet wurde, müsste jetzt entweder eine Lizenz erwerben oder das Video von seiner Plattform nehmen. Ansonsten haftet er für den Verstoß.


Die Umsetzung eines solchen Gesetzentwurfes würde höchstwahrscheinlich eine Installation von Upload-Filtern bedeuten, die die Inhalte vor dem Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen prüfen und gegebenenfalls blockieren sollen. Die Panik ist groß. Es folgt Kritik von allen Seiten, auch von ganz oben: Tim Berners Lee und Vinton G. Cerf, die zusammen mit anderen als „Urväter“ des Internets angesehen werden, und der Mitbegründer von Wikipedia, Jimmy Wales, warnen vor einer Einschränkung der Freiheit im World-Wide-Web. Auch wesentliche Teile der Parteien CDU, CSU, SPD und FDP sprachen sich in der Debatte gegen Upload Filter aus; der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD lehnte eine Installation ab. Problematisch sei, dass eine Unverhältnismäßigkeit des anfänglichen Problems und den negativen Konsequenzen bestünde, vor allem, was Einschränkungen in der künstlerischen Freiheit angehe.


Aufgrund der großen Protestwelle, im Zuge derer betroffene Plattformen wie YouTube ihre Nutzer zur Partizipation gegen den Artikel 13 aufforderten und auch eine große Zahl an Medienwissenschaftlern, Urheberrechtsexperten und Informatikern vor einer Einführung warnte, einigten sich die Institutionen im Trilog auf einen deutlich abgeschwächten Kompromiss: Laut diesem sollen nutzergenerierte Content-Sharing-Anbieter lediglich „alle Anstrengungen unternehmen“, um erforderliche Lizenzen auszuhandeln und „verhältnismäßige“ Maßnahmen ergreifen, um das widerrechtliche Hochladen von geschütztem Material zu verhindern. Bei Kenntnis eines Verstoßes muss das Material von den Betreibern der Plattformen entfernt und ein erneutes Hochladen verhindert werden. (Quelle: BBC News —What is article 13? The EU’s copyright directive explained; Wkipedia —Urheberrechtsreform der Europäischen Union).


Die Frage bleibt: Ist die Umsetzung eines solchen Gesetzes ohne Upload-Filter möglich? „Das notice-and-take-down-Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt EU-Parlamentarier und zuständiger Berichterstatter Axel Voss (CDU). Man habe in der modernen, schnellen Welt des Internets einfach nicht mehr die Möglichkeit, jeder Urheberrechtsverletzung nachzugehen (DIGITAL PRESENT —Tagesspiegel — Streitgespräch zwischen Axel Voss und Julia Reda über die Urheberrechtsreform). In den letzten Jahren hat so man eine Infrastruktur geschaffen, die Urheberrechtsverstöße indirekt duldet.


Fakt ist aber, dass Rechteinhaber für ihre Werke eine faire Vergütung erhalten müssen. Auch im Internet muss nach demokratischen Regeln gespielt werden. Bisher folgen Plattformen ihren selbstbestimmten Richtlinien. Es muss differenziert werden: Befürworter des Artikels 13 sind nicht zwangsläufig Feinde des freien Internets. Manche sehen im Artikel 13 vielmehr eine Art Befreiung aus der Übermacht der großen Plattformen. Lässt man zu, dass Internetfirmen offen gegen demokratisch verabschiedete Gesetze, egal welcher Art verstoßen, gesteht man ihnen mehr Macht zu, als sie besitzen dürften. Ein Fakt, den viele Kritiker übersehen: Verlangt wird keine Lizensierung jeglichen Inhaltes, der hochgeladen wird. Die Plattformen haften nur, wenn der Rechteinhaber die Nutzung des geschützten Materials ausdrücklich untersagt und die nötigen Informationen zur Verfügung stellt.


Trotzdem sind die Ängste groß. Bekannte Plattformen wie YouTube nutzen oftmals schon jetzt eine eigene Software zur Identifikation von Urheberrechtsverletzungen. Das Filtersystem ContentID des Videoportals steht schon seit einiger Zeit im Verruf, sich häufig zu irren und fälschlicherweise Inhalte zu sperren. „Bei dem Versuch alle Verletzungen des Urheberrechts aus dem Internet zu verbannen, wird das immer dazu führen, dass zu viel gelöscht wird“, meint Julia Reda (Piratenpartei), Mitgleid des Europäischen Parlaments. Vor allem bezüglich Satire und Parodien, sehen Kritiker ein Problem. Obwohl der Artikel 13 eine Beeinträchtigung des rechtmäßigen Gebrauches von Teilen geschützten Materials zu Satire- oder Parodiezwecken ausschließt, ist es für eine Software unmöglich, legitimierte Satire von einer Urheberrechtsverletzung zu unterscheiden.


Es ist zu hinterfragen, wie weit man eine technische Vorabfilterung verantworten kann! An dieser Stelle sieht die Regelung eine Beschwerdestelle vor, wo Nutzer die Möglichkeit bekommen sollen, fälschlicherweise gesperrte Werke zu melden. Das Urheberrecht ist ungemein komplex und die Entscheidung, ob und inwiefern eine Rechtsverletzung vorliegt, liegt oft im Auge des Betrachters. Kann eine Beschwerdestelle das in einem annehmbaren Zeitraum leisten? Oder muss man mit einer Überbürokratisierung des Prozederes rechnen? Die Entwicklung zuverlässiger Software ist arbeits- und kostenaufwendig. Umso schwieriger ist es für Start-up-Unternehmen, mit geringerem Umsatz gegen die großen Plattformen zu bestehen, denen die Finanzierung deutlich leichter fallen dürfte. Gegner prognostizieren eine Gefahr der Monopolbildung. Gerade um das zu verhindern und neuen kleineren Unternehmen den Aufstieg zu erleichtern, greift hier die Sonderregelung für Online Plattformen, die seit weniger als drei Jahren bestehen und deren Jahresumsatz unter 20 Millionen Euro liegt: Sie fallen nicht unter den Artikel 13.


Auch Non-Profit-Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Cloud-Speicher-Services, öffentliche Software Entwicklungsplattformen und Kommunikationsanbieter wären von dem Gesetz ausgenommen. Es ist unschwer zu erkennen: Die Debatte verläuft immer mehr im bürokratischen Irrgarten. Durch den Versuch der Politiker, auf Kritiker einzugehen und einen Kompromiss zu erzielen, wird es immer schwerer, den Überblick zu behalten. Die hohe Komplexität des Themas ist nicht wirklich im Sinne der Betroffenen. Niemandem ist geholfen, wenn man ein ohnehin schon kompliziertes Urheberrecht noch komplizierter macht. Insgesamt haben rund fünf Millionen Menschen in einer Petition, 145 Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen, Wirtschafts-, IT- und Journalistenverbände und zahlreiche Kreative Stellung gegen den Artikel 13 in seiner aktuellen Form bezogen.


Die Frage ist, ob man nach so viel Protest und der Kritik sowohl von außen als auch in den eigenen Rängen eine Entscheidung zu Gunsten des Artikels 13 überhaupt noch als repräsentativ bezeichnen kann. Dennoch ist auch auf der anderen Seite Offenheit und Kompromissbereitschaft gefragt. Prophezeite Untergangsszenarien sind ebenso wenig hilfreich wie ein Augenverschließen vor den negativen Konsequenzen. Nur mit konstruktiver Kritik ist eine Veränderung im Sinne der Protestierenden zu erreichen. Weitere Quellen: FOCUS online; FAZ —Urheberrecht im Netz: Dystopie oder Freiheit?; Deutschlandfunk — EU-Urheberrecht, Gewinner und Verlierer der Reform; heise online — EU-Copyright-Reform: Der Kampf gegen Artikel 13; EUROPEAN COMISSION (Press Release Database); ZEIT online —Angst vor der Zensurmaschine; Statement der „Youtube Creators“ (https://youtu.be/OrzMIhLpVps), zahlreiche Reaktionsvideos von Youtubern

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