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Das Dilemma der digitalen Bildung

Aktualisiert: 3. Feb. 2019

Von Adrian Dittrich - Mit dem Digitalpakt sollte der Weg geebnet werden für längst überfällige Investitionen, um die Digitalisierung von Schulen staatlich zu fördern. Doch dafür hätte der Rechtsstaat einen hohen Preis zu bezahlen – nicht nur finanziell, denn das Grundgesetz galt es zu verändern, die Bildungshoheit der Länder hätte gebröckelt. Die Hintergründe vom frühen Länder-Veto.


Smartphones haben schon vor Jahren den Weg in die Hosentaschen der Schüler gefunden, zuhause werden Hausaufgaben selbstverständlich am Laptop erledigt und danach Serien über Netflix geschaut. Nur in der Schule dominieren noch immer Schulbücher, Collegeblöcke und Tafeln. Deutschland hinkt im internationalen Vergleich Ländern wie Norwegen und Australien hinterher in der digitalen Ausstattung der Schulen und liegt gerade mal im EU-Durchschnitt, trotz des eigenen Anspruchs als Technologie-Nation. In diesem Jahr hat sich der Bundestag endlich mit einer besseren Finanzierung beschäftigt, um Deutschlands Klassenzimmer interaktiver zu gestalten und die Bildung aufzuwerten.


Die Lösung: der DigitalPakt Mit diesem Pakt will der Bund, angefangen mit einem Fünfjahres-Etat von 5 Milliarden Euro, den Ländern finanziell beistehen und zielgerichtet die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen fördern – also zum Beispiel die Anschaffung von Smartboards oder auch erst einmal die Einrichtung von WLAN-Netzwerken als Grundlage für die flächendeckende Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln im Unterricht. In Zukunft könnten demnach Schulen gezielt für ihre Projekte Fördermittel beim Land beantragen, die aber dann nicht vom Land, sondern aus der Staatskasse bereitgestellt werden. Und genau hier liegt das Problem. Staatliche Einflussnahme auf die Bildung in den einzelnen Ländern ist nämlich erst einmal generell durch das Grundgesetz untersagt. Nach dem Konzept des Bildungsföderalismus liegt die Hoheit über Schulen, deren Ausstattungen, Lehrkonzepte und Inhalte ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Zuspitzend wird diese klare Trennung von Bund und Ländern politisch oft auch als Kooperationsverbot bezeichnet. Allein die Länder haben dadurch Einfluss auf Bildung und bundesweite Standards werden nur in der Kultusministerkonferenz festgelegt, einem von den Ländern selbstinitiiertem Gremium.


Mit der alleinigen Zuständigkeit sind aber im Moment auch nur die Länder in der Pflicht und in der Möglichkeit die Schulen zu finanzieren. Zwar gibt es auch jetzt schon Digitalisierungsprogramme in den einzelnen Ländern, jedoch bremst der Geldmangel oder einfach die fehlende Zahlungswilligkeit die technische Entwicklung der Schulen. Dadurch werden Chancen verpasst, deutsche Schüler auf die Anforderungen der Zukunft angemessen vorzubereiten und die Bildungsqualität aufzuwerten. In Kooperation mit den Freien Demokraten und den Grünen gelang es der GroKo nun im Verlauf der letzten Monate einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung zu erarbeiten, der den finanziellen Eingriff in die Bildungspolitik mit einem neuen Artikel regeln soll. Mit einer überwältigenden Mehrheit, welche die für eine Grundgesetzänderung notwendigen Zwei-Drittel weit übertraf, verabschiedete der Bundestag den Vorschlag. FDP-Parteivorsitzender Christian Lindner, der – wohl auch aufgrund seiner Kernkompetenz und seinem intensiven Wahlkampf in diesem Bereich – fast wie ein Vater dieses wegweisenden Reformversuches erscheint, sah im NWZ-Interview den Beschluss als „ersten Schritt“ in der Digitalisierung und auf dem Weg zu einer „Neuordnung des Bildungsföderalismus“.


Gleichwohl äußerte er seinen Unmut über den „unverständlichen“ Widerstand mehrerer Landespolitiker, die sich schon früh gegen den DigitalPakt stellten. Medial dominiert wurde die Widerstandsbewegung der Länder von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) und dem CDU-Politiker Armin Laschet, Regierungschef in NRW. Sie sehen in dem DigitalPakt einen Einschnitt in die Bildungshoheit der Länder und eine unzulässige Ausweitung der Bundesbefugnisse, die auf eine Zentralisierung der Bildung und auf neue „Berliner Standards“ hinführe. Auch die Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen und Sachsen haben sich früh öffentlich zum Protest bekannt und fallen damit ihren Berliner Parteikollegen in den Rücken. Am 14.Dezember sollte nun auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen, doch die Veto-Stimmung breitete sich zügig aus, sodass schon im Verlauf der vergangenen Woche der vom Bundestag verabschiedete Vorschlag auf Eis gelegt wurde. Nun soll stattdessen eine Vermittlungsverfahren erst einmal den Entwurf an die Interessen der Länder anpassen.


Doch was ist dran an den Bedenken? Eine Grundgesetzänderung ist sicherlich nicht harmlos, denn sie beruht ein Stück weit auf dem Vertrauen, dass es bei der finanziellen Unterstützung bleibt und der Bund seinen ersten „Bruch“ des Kooperationsverbotes nicht in Zukunft auszuweiten versucht. Doch ein Verzicht auf das Angebot des Bundes verzögert eine kurzfristige Weiterentwicklung der Schulen. Ein „Weitermachen wie bisher“ aber – so viel ist klar – ist die schlechteste Lösung für Deutschland auf dem langfristigen Weg in eine digitalisierte Zukunft. Und das sehen auch die Bundesländer ein. Wie es mit dem DigitalPakt weitergeht und ob Deutschland in diesem Dilemma bereit ist, für eine schnelle zukunftsgewandte Bildung vielleicht doch eigene Grundgesetze zu überwinden, wird sich zeigen. Aber es bleibt zu hoffen, dass bei aller verständlichen Kritik nicht der Pragmatismus und das Schülerwohl aus dem Blick geraten.

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